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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-241/19 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Spanien, staatliche Beihilfe, Körperschaftsteuer, Gibraltar, Vereinigtes Königreich, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage des Königreichs Spanien gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, - den Beschluss der Kommission vom 19.12.2018 über die staatliche Beihilfe SA.34914 (2013/C) des Vereinigten Königreichs betreffend das Körperschaftsteuersystem in Gibraltar für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Spanien ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 187 S. 86
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache