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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 11/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 d
Schlagwörter Kindergeld, Freiwilligendienst, Berufsausbildung
Rechtsfrage: Freiwilligendienst nach dem Abitur als Missionarin auf Zeit: Reicht es zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG "für einen Beruf ausgebildet" aus, dass ein Freiwilligendienst für den Zugang zu einer Berufsausbildung, insbesondere durch Berücksichtigung im Verfahren über die Zulassung zu einem Studium, förderlich sein konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.11.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 157/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 598
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.04.2011
Erledigungs-Az: III R 11/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 31