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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 32/10 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 2, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 50 a Abs. 4, EG Art. 49, EG Art. 50 |
Schlagwörter | Beschränkte Steuerpflicht, Steuerabzug, Lizenzgebühren, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG 1997: Sind für eine Unterlizenz gezahlte Lizenzgebühren als unmittelbar mit der Rechtsüberlassung zusammenhängende Betriebsausgaben zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 511/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1058 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 16 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.07.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 32/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 37 28 |