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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 22/17 (BFH) |
§§: | InvZulG § 4 Abs. 2 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Herstellungsbeginn |
Rechtsfrage: | Herstellungsbeginn i.S.d. § 4 Abs. 2 InvZulG 2010: Ist der Herstellungsbeginn frühestens mit Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages erfolgt oder bereits bei Verträgen über Planungsleistungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 259/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 21 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2018 |
Erledigungs-Az: | III R 22/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 03 71 |