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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-5/18 (EuGH)
§§: UStG § 4 Nr. 11 b, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Buchst. a, RL 97/67/EG Art. 3 Abs. 1, RL 97/67/EG Art. 3 Abs. 4, RL 97/67/EG Art. 8, PostG § 33
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Zustellung, Briefsendungen, Teilbereich, Post-Universaldienstleistungen
Rechtsfrage: 1. Ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln - § 33 Abs. 1 PostG -) eine Post-Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 der RL 97/67/EG vom 15.12.1997 (Post-Richtlinie)? - 2. Sollte die Frage 1. zu bejahen sein: Ist ein Unternehmer, der die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchführt, ein "Anbieter von Universaldienstleistungen" i.S. des Art. 2 Nr. 13 der RL 97/67/EG vom 15.12.1997, der die Leistungen des postalischen Universaldienstes ganz oder teilweise erbringt, und sind diese Leistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem steuerfrei?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 31.05.2017
Vorinstanz/AZ: V R 8/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 22 62
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.10.2019
Erledigungs-Az: Rs C-4/18 und C-5/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 26