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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 39/13 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 3, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 11, UStG § 15 |
Schlagwörter | Vorsteuer, nichtabziehbare Betriebsausgabe, Betriebseinnahme, Privat, Gewinnermittlung |
Rechtsfrage: | Sind Vorsteuererstattungen im Zusammenhang mit nicht als Betriebsausgaben anerkannten Zahlungen an den Sohn (dem Fremdvergleich nicht standhaltendes Vertragsverhältnis) weiterhin als betrieblich veranlasste Einnahmen zu erfassen oder dürfen diese in der Privatsphäre liegenden Vorgänge ("unechte Vorsteuern") die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht beeinflussen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1666/10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.11.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 39/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 05 38 |