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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 4/98 |
§§: | InvZulG § 2, BewG § 68 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Brandmeldeanlage, Betriebsvorrichtung |
Rechtsfrage: | Ist eine Brandmeldeanlage ein Gebäudebestandteil oder eine Betriebsvorrichtung? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5095/97 I |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.03.1998 |
Erledigungs-Az: | III B 4/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: III R 1/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 5.3.1998, III R 1/98 (NV; Revision zurückgenommen) |