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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 35/02
§§: EStG § 26 a, EStG § 26 Abs. 1, AO 1977 § 42, AO 1977 § 278 Abs. 2
Schlagwörter Getrennte Veranlagung, Missbrauch, Wahlrecht, Vollstreckung
Rechtsfrage: Ist die geänderte Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung missbräuchlich, wenn die Ehegatten damit keinerlei steuerlichen Vorteile erlangen können, somit der alleinige Grund für die geänderte Wahl die Beseitigung der Voraussetzungen des § 278 Abs. 2 AO 1977 ist, um die Vollstreckung in das übertragene Vermögen zu vereiteln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 26.04.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 3062/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2004
Erledigungs-Az: III R 35/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 04 22