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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 6/08 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 3 Satz 5, EStG § 10 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag, Verfassung |
Rechtsfrage: | Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz bei Arbeitnehmern: Verfassungswidrigkeit der vollständigen Kürzung der nur zu 60 v.H. begünstigten Vorsorgeaufwendungen um den Arbeitgeberanteil und des gekürzten Höchstbetrages bei Arbeitnehmern von nur 1500 EUR im Hinblick auf die in voller Höhe zu versteuernden späteren Alterseinkünfte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 01.08.2007 |
Vorinstanz/AZ: | VII 51/2006 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 26 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 6/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 00 40 |