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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 13/10 (BFH)
§§: UStG 1999 § 15 a Abs. 4, UStG 1999 § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 5 Satz 2
Schlagwörter Vorsteuerberichtigung, Entnahme, Mitunternehmerschaft, Sonderbetriebsvermögen, Verwendung
Rechtsfrage: Entnahme und Vorsteuerkorrektur nach § 15 a UStG: Stellt die Überführung eines Gegenstandes vom Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens in das Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft eine Entnahme dar, ohne dass weitere Handlungen des Unternehmers erforderlich sind? Inwiefern ist es relevant, dass zum Zeitpunkt der Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen die endgültige Verwendung noch nicht feststand? Ist es für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Bedeutung, dass der Einzelunternehmer den Gegenstand nach der Entscheidung über die Verwendung selbst nutzt und nicht die Mitunternehmerschaft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.11.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 1396/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 35 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2012
Erledigungs-Az: XI R 13/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 13 61