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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-207/07 (EuG)
§§: EG Art. 87
Schlagwörter EG, EU, Subvention, Frankreich, Irland, Italien, Aluminiumoxid, Schweröl, Verbrauchsteuer, Beihilfe
Rechtsfrage: Nichtigerklärung der Entscheidung C (2007) 286 final der Kommission vom 7.2.2007, mit der die Kommission feststellte, dass die von Frankreich, Irland und Italien gewährten Befreiungen der bei der Herstellung von Aluminiumoxid (Tonerde) verwendeten Schweröle von der Verbrauchsteuer ab dem 1.1.2004 staatliche Beihilfen i.S. von Art. 87 Abs. 1 EG sind und dass ein bestimmter Teil dieser Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ist?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 183 S. 36
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 17.09.2019
Erledigungs-Az: Rs T-119/07 und T-207/07