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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 50/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. a, UStG 1999 § 6 a
Schlagwörter Buchnachweis, Belegnachweis, Innergemeinschaftliche Lieferung, Kraftfahrzeughandel, Kraftfahrzeug, Scheinrechnung, Strohmann, Scheingeschäft, Binnenmarkt, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Können Fahrzeug-Lieferungen nach Italien als innergemeinschaftliche Lieferungen i.S. von § 6 a UStG steuerfrei behandelt werden, wenn die bezeichneten Abnehmer nicht ihre tatsächlichen Kunden gewesen sind (Scheingeschäft)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.11.2009
Vorinstanz/AZ: 12 K 273/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 07 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.08.2011
Erledigungs-Az: V R 50/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 30 80