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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 59/08 (BFH) |
§§: | EStG § 33 Abs. 3, EStG § 26 a Abs. 2, GG Art. 6, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zumutbare Belastung, Auslegung, Getrennte Veranlagung, Gesamtbetrag der Einkünfte, außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Ist der Berechnung der zumutbaren Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG bei getrennter Veranlagung die Summe der Gesamtbeträge der Einkünfte beider Ehegatten zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 83/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 792 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 16 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.03.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 59/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 16 40 |