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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 96/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Studium
Rechtsfrage: Aufwendungen einer jahrelang tätigen Krankengymnastin für ein erstmaliges Medizinstudium und Promotion in der Fachrichtung Orthopädie als berufsbegleitende Fortbildungskosten oder wegen des erstmaligen Hochschulstudiums und des damit verbundenen Berufswechsels grundsätzlich nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbare Berufsausbildungskosten zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.03.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 1737/01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: VI R 96/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 05 43