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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 36/97 |
§§: | AO 1977 § 119 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 1, AO 1977 § 179 Abs. 2, AntBewVO § 5, BewG § 11 Abs. 2 Satz 2, VStR Abschn. 77 Abs. 5, VStR Abschn. 79 |
Schlagwörter | Anteilsbewertung, Stuttgarter Verfahren, Feststellungsbescheid, Verwaltungsakt, Bestimmtheit, Bekanntgabe, Bewertung, Abschlag, Konzernobergesellschaft, Geschäftsführung, Vermögenswert, Zinsen |
Rechtsfrage: | Anteilsbewertung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren. Abschlag beim Vermögenswert wegen des höheren Risikos bei Investitionen und höherer Kapitalmarktzinsen in den USA? Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile der Klägerin als Konzernobergesellschaft auf konsolidierter Basis und Bewertung der Anteile von mehr als 10 v.H. mit Einfluß auf die Geschäftsführung? Inhaltliche Bestimmtheit und wirksame Bekanntgabe der Feststellungsbescheide? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.01.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5081/91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.1999 |
Erledigungs-Az: | II R 36/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 51 84 |