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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/15 (BFH) |
§§: | EStG § 10 a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, EStG § 10 a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 Nr. 1, EStG § 79 Satz 1 |
Schlagwörter | Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Rentenversicherung |
Rechtsfrage: | Kann eine Beamtin auf Widerruf, die im Beitragsjahr aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und für das Beitragsjahr kurzfristig nach dessen Ablauf nachversichert wird, Altersvorsorgezulage auch ohne Erklärung der Einwilligung in die Übermittlung von Besoldungsdaten erhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 10242/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 3/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 01 73 |