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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 58/02
§§: KN Pos. 3004, KN Pos. 20
Schlagwörter Einreihung, Arzneiware, Ergänzungslebensmittel, Produktionserstattung, Zucker
Rechtsfrage: Ist für ein Multivitamin-Tonikum, das der Vitaminprophylaxe dient, als Arzneiware Produktionserstattung Zucker zu gewähren (Arzneiware - Ergänzungslebensmittel)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.09.2002
Vorinstanz/AZ: 11 K 54/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 10 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: VII R 58/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 05 74