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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 53/04
§§: EStG § 3 Nr. 13, EStG § 3 Nr. 16, AUV § 11, AUV § 12, LStR 2001 R 41 Abs. 3
Schlagwörter Umzugskosten, Auslandsumzugskosten, Steuerfreiheit, Öffentliche Kasse, Werbungskostenersatz
Rechtsfrage: Steuerfreiheit von Umzugskostenvergütungen aus öffentlichen Kassen bei Auslandseinsätzen öffentlich Bediensteter. Sind Umzugskostenerstattungen für die Beschaffung klimabedingter Kleidung (§ 11 AUV) sowie Zahlungen für den Ausstattungsbeitrag (§ 12 AUV) unabhängig davon steuerfrei, ob auf Seiten des Empfängers ein entsprechender Werbungskostenabzug in Betracht kommt, weil § 3 Nr. 13 EStG anders als die für private Arbeitnehmer maßgebliche Regelung in § 3 Nr. 16 EStG keinen Hinweis auf "beruflich veranlasste Mehraufwendungen" (Werbungskosten) enthält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.07.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 2172/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1582
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.04.2007
Erledigungs-Az: VI R 53/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 16 57