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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 46/02
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 15, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 16, BGB § 516
Schlagwörter Schenkungsteuer, Grundstücksübertragung, Unentgeltliche Übertragung, Körperschaft, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Schenkungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts - keine Steuerbefreiung: Ist die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts (hier: an eine Kreishandwerkerschaft) schenkungsteuerpflichtig und weder nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 noch nach Nr. 16 ErbStG von der Schenkungsteuer befreit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 05.06.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 627/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1539
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 00 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2004
Erledigungs-Az: II R 46/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 16 96