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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 65/00 |
§§: | UStG § 10 Abs. 1 J: 1993, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 J: 1993 |
Schlagwörter | Entgelt, Zuschuss, Leistungsaustausch |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den Zahlungen einer Stadt an eine GmbH zum Ausgleich der von der GmbH erwirtschafteten Verluste um steuerpflichtiges Entgelt oder um nicht steuerbare Zuschüsse? Aufgabe der GmbH, an der die Stadt zu 55 % beteiligt ist, ist die Tätigkeit auf allen Gebieten, welche mit der Wirtschaftsentwicklung der Stadt zusammenhängen oder diese fördern. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2226/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 71 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2002 |
Erledigungs-Az: | V R 65/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 08 61 |