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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 44/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Pauschbetrag, unzutreffende Besteuerung |
Rechtsfrage: | Besteht bei einer anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung ein Rechtsanspruch auf die Anwendung der ab 1996 eingeführten gesetzlichen Pauschbeträge für Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand, so dass ein Rückgriff auf die vor 1996 geltende Rechtslage mit auf Verwaltungsvorschriften beruhenden Pauschbeträgen unter Minderung der Werbungskosten wegen einer unzutreffenden Besteuerung nicht mehr statthaft ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8353/01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.04.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 44/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 23 07 |