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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 56/02 |
§§: | UStG 1980 § 18 Abs. 8, UStDV 1980 § 51 Abs. 1, UStG 1999 § 13 b Abs. 2 |
Schlagwörter | Abzugsverfahren, Unternehmer, Lieferungen, Bauleistungen |
Rechtsfrage: | Haftungsinanspruchnahme eines Unternehmers (lt. Finanzamt sei er als Leistungsempfänger und Unternehmer verpflichtet gewesen, die Umsatzsteuer einzubehalten und abzuführen) für Bauleistungen eines niederländischen Unternehmers an seinem privaten Einfamilienhaus. - Besteht eine Abzugsverpflichtung nach § 18 Abs. 8 UStG auch für Werklieferungen, die nicht für das Unternehmen eines Unternehmers bezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1734/97 H (U) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.11.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 56/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 13 13 |