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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 103/01
§§: RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4, UStG 1991 § 2, UStG 1991 § 18 Abs. 9, UStDV 1991 § 59, UStDV 1991 § 60, UStDV 1991 § 61
Schlagwörter Vergütung von Vorsteuern, Unternehmer, Bescheinigung, Rücknahme, Null-Regelung
Rechtsfrage: Wurde durch eine Unternehmerbescheinigung des Staates, in dem die Klägerin ansässig ist, hinreichend nachgewiesen, dass sie als Unternehmerin unter einer Steuernummer eingetragen ist? (Wirken sich Unklarheiten im Zusammenhang mit einer "Rücknahme" der Unternehmerbescheinigung zu Lasten der Klägerin aus?) - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.10.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 7140/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 233
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2003
Erledigungs-Az: V R 103/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 53 56