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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 56/03 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Einfamilienhaus, Grundstück |
Rechtsfrage: | Erwerb eines Einfamilienhauses durch GmbH zur Vermietung an Gesellschafter-Geschäftsführer: Führt der Erwerb eines unter Denkmalschutz stehenden Einfamilienhauses durch eine GmbH, das anschließend zu ca. 2/3 der Gesamtfläche an den Gesellschafter-Geschäftsführer vermietet wird, in Hinblick auf die Folgekosten (u.a. durch den Einbau einer Küche und eines Schwimmbades verursacht) zu verdeckten Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 5287/99 K, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 40 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 56/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 16 95 |