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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 1/07 (BVerfG)
§§: EStG 2002 Fassung 19.7.2006: § 9 Abs. 2, EStG 2002 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Werbungskosten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pendlerpauschale, Abzugsverbot, Steueränderungsgesetz, Werkstorprinzip, Verfassung, Gleichheit, Nettoprinzip, Folgerichtigkeit, Entfernungspauschale
Rechtsfrage: Der Senat hält die ab dem 1.1.2007 geltende Regelung in § 9 Abs. 2 EStG, nach der die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten qualifiziert werden, für verfassungswidrig und holt daher nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. § 80 BVerfGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagefrage ein. - Normenkontrollverfahren
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.02.2007
Vorinstanz/AZ: 8 K 549/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 03
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 09.12.2008
Erledigungs-Az: 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 42