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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 3056/09 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG 2002 § 3 Nr. 62, EStG 2002 § 3 Nr. 63, EStG 2002 § 8 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Umlage, Zukunftssicherung, Arbeitslohn, Zufluss |
Rechtsfrage: | Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung - Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen - Werthaltigkeit der Beiträge - Keine gleichheitsrechtlichen Bedenken - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Entscheidung für die vorgelagerte oder nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 07.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | VI R 8/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 225 S. 68 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 22 16 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 27.07.2010 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 3056/09 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |