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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 71/04 |
§§: | AO 1977 § 218 Abs. 1, AO 1977 § 220, InsO § 95 Abs. 1, InsO § 96, UStG § 18 Abs. 1 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Darf das FA im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor Verfahrenseröffnung entstanden aber nicht festgesetzt oder zur Insolvenztabelle angemeldet worden sind? (s. VII R 45/03) - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 29.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8316/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 23 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.05.2005 |
Erledigungs-Az: | VII R 71/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 47 96 |