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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 66/04 |
| §§: | ErbStG § 33 Abs. 1, AO 1977 § 118, AO 1977 § 208 |
| Schlagwörter | Anzeigepflicht, Aufforderung, Kreditinstitut, Erbschaftsteuer |
| Rechtsfrage: | Haben inländische Kreditinstitute das bei ihren ausländischen Niederlassungen verwahrte oder verwaltete Vermögen beim Tode des inländischen Kunden dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt nach § 33 ErbStG anzuzeigen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 12.03.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 338/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 10 23 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 31.05.2006 |
| Erledigungs-Az: | II R 66/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 48 78 |