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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 59/04
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Sonderbetriebsvermögen, Bruchteilsgemeinschaft
Rechtsfrage: Gehören die von einer Bruchteilsgemeinschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft vermieteten Grundstücke (wesentliche Betriebsgrundlagen) zum Sonderbetriebsvermögen der Betriebsgesellschaft oder zum Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft? Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 23.4.1996 VIII R 13/95 (BStBl 1998 II S. 325) zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung auch auf Bruchteilsgemeinschaften? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.11.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 3032/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 11 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2005
Erledigungs-Az: IV R 59/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 44 33