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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 25/04 |
§§: | BewG § 95, BewG § 105 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Einheitswert des Betriebsvermögens, Steuerschulden, Einheitsbewertung, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Mit welchen Werten sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögen Steuernachforderungen für davor liegende Veranlagungszeiträume als Schuldposten anzusetzen, wenn die Steuerbescheide angefochten und deren Vollziehung ausgesetzt sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 54/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 31 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 25/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 11 51 |