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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 93/98 |
| §§: | EStG § 10 e Abs. 3 Satz 2, EStG § 10 e Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 e Abs. 5 Satz 2 |
| Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Umbau, Eigentumswohnung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Ehegatten |
| Rechtsfrage: | Führt die Zusammenlegung zweier nacheinander erworbener Eigentumswohnungen zu nachträglichen Anschaffungskosten der zuerst erworbenen Wohnung (Erhöhung der Bemessungsgrundlage und Nachholung des § 10 e EStG)? Gilt dies für zusammenveranlagte Ehegatten auch dann, wenn diese jeweils Alleineigentümer einer dieser Wohnungen sind?- Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 25.06.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 278/95 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1307 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.12.2000 |
| Erledigungs-Az: | X R 93/98 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 05 04 |