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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 23/05
§§: EStG § 17 Abs. 4, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Krise, Darlehen, Nachträgliche Anschaffungskosten, verdecktes Treuhandverhältnis
Rechtsfrage: Erlangt ein, von einem Gesellschafter an die GmbH gewährtes Darlehen eigenkapitalersetzenden Charakter und führt damit zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S.v. § 17 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 EStG, wenn der Gesellschafter aufgrund Täuschung davon ausging, dass die Liquiditätskrise der Gesellschaft nur eine kurzfristige sei und nach Erkenntnis über die tatsächlichen Verhältnisse (buchmäßige Überschuldung) den Darlehensvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtet und seine Forderung zur Gläubigertabelle anmeldet? Ist ein privatschriftlicher Vertrag über ein Treuhandverhältnis an einem - noch nicht vorhandenen - GmbH Geschäftsanteil steuerlich anzuerkennen, wenn er dem zuständigen Finanzamt nicht umgehend sondern vielmehr erst nach der Konkurseröffnung der GmbH bekannt gemacht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.01.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 621/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 04 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2008
Erledigungs-Az: IX R 60/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 60/05 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 44