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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 40/10 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 3 Nr. 50 |
Schlagwörter | Gutschein, Warengutschein, Sachbezug, Barlohn, Benzingutschein, Bewertung, Auslagenersatz, Steuererleichterung, Freigrenze |
Rechtsfrage: | Benzingutschein als steuerfreier Sachbezug: Handelt es sich bei an Mitarbeiter eines Autohauses monatlich ausgegebenen Benzingutscheinen (Wert bis 44 ?) mit freier Tankstellenwahl um eine steuerpflichtige Barlohnzahlung i.S. des § 8 Abs. 1 EStG oder um eine der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG unterliegende Sachzuwendung oder um einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1433/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 40/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 06 72 |