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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 19/03
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Mittelpunkt, Lehrer, Berufsschullehrer, Autor, Schulbuchautor, Schriftstellerische Tätigkeit
Rechtsfrage: Häusliches Arbeitszimmer: Wo liegt der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Berufsschullehrers, der auch schriftstellerisch als Schulbuchautor tätig ist und für seine Tätigkeiten (Unterrichtsvorbereitung, schriftstellerische Tätigkeit) zwei Räume in einem Einfamilienhaus nutzt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.05.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 2681/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 31 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2004
Erledigungs-Az: IV R 19/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 08 82