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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 19/17 (BVerfG) |
§§: | KStG 2002 i.d.F. vom 14.8.2007 § 8 c Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Anteilsübertragung, Körperschaftsteuer, Verlustabzug, Verlustvortrag, Wegfall |
Rechtsfrage: | Ist § 8 c Satz 2 KStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.8.2007 (BGBl 2007 I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 50 % (im Streitfall 80 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind? - Normenkontrollverfahren - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 29.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 245/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BB 2017 S. 2654 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 20 39 |