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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 49/09 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Immobilie, Leerstand, Einkünfteerzielungsabsicht, Gewerbeimmobilie |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand einer Gewerbeimmobilie in wirtschaftsschwacher Region - Erwerb einer CVFR-Berechtigung: 1. Ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen als Voraussetzung für das Fortbestehen der Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand einer zuvor auf Dauer vermieteten Gewerbeimmobilie - Sind bei Leerstand einer Immobilie umso höhere Anforderungen an die Intensität steuerlich relevanter Vermietungsbemühungen zu stellen, desto schwieriger sich die Vermietung eines Objekts in Anbetracht seines Zustands, seiner Belegenheit und der wirtschaftlichen Entwicklung der Region gestaltet - 2. Aufwendungen für den Erwerb einer sog. CVFR-Berechtigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 942/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 216 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 49/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 29 65 |