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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 20/15 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 11 b, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 97/67/EG Art. 3 Abs. 4 |
Schlagwörter | Umsatzsteuerbefreiung, Bescheinigung, Vertrag |
Rechtsfrage: | 1. Setzt die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 b UStG voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern gegenüber dieser Behörde verpflichtet, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Post-Universaldienstleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Post-Richtlinie 97/67/EG insgesamt oder zumindest einen Teilbereich hiervon anzubieten, oder ist die schlichte Abgabe der Verpflichtungserklärung zum flächendeckenden Anbieten von Postuniversaldienstleistungen ausreichend? - 2. Hat ein Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG Anspruch auf Erlass einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 11 b UStG, wenn es zwar erklärt, Postuniversaldienstleistungen i.S.d. § 4 Nr. 11 b UStG zu erbringen, dies tatsächlich jedoch nicht zutrifft, da das Unternehmen nicht flächendeckend selbst tätig ist, da es keine durch die Versorgung von Randgebieten kostentreibende Strukturen bereithält, sondern hierfür ohne Kooperationsvertrag auf die Deutsche Post AG zurückgreift und zum anderen nicht - wie in § 2 Nr. 5 Postuniversaldienstleistungsverordnung vorgesehen - an sechs Werktagen Zustellungen (Montag als zustellfreier Tag) vornimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2529/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 30 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.03.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 20/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 10 16 |