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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 30/98 |
| §§: | GG Art. 3 |
| Schlagwörter | Verfassungsmäßigkeit, Halbteilungsgrundsatz, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Gleichheitsgrundsatz |
| Rechtsfrage: | Ist die gesetzmäßige Besteuerung einer GmbH in den Jahren 1991 bis 1993 mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nach dem vom BVerfG aufgestellten Halbteilungsgrundsatz (BStBl II 1995, 655) übermäßig und somit verfassungswidrig? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 25.02.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 9698/97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.02.1999 |
| Erledigungs-Az: | I R 30/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet/ohne Begründung) - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 26.4.1999, 1 BvR 546/99 |