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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 5/02 |
§§: | EStG § 7 g, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Ansparabschreibung, Rücklage, Gewinnermittlung, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Kann beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG nach § 4 Abs. 1 EStG eine Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG gebildet werden, wenn das Betriebsvermögen in der Eröffnungsbilanz bereits mehr als 400.000 DM beträgt? Gilt dieses Größenmerkmal als erfüllt, weil der Gewinn im Jahr vor der Rücklagenbildung noch nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 3 01 163 K 1 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 5/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 40 16 |