Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 43/18 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3, KAGG § 40 a Abs. 1 Satz 2, KAGG § 43 Abs. 18, EStG § 3 c Abs. 2, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Kapitalanlagegesellschaft, Anteilsveräußerung, Hinzurechnung, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Außerbilanzielle Hinzurechnung negativer Aktiengewinne einer Kapitalanlagegesellschaft im VZ 2003: Entfaltet § 43 Abs. 18 KAGG, der die Anwendung des § 40 a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen anordnet, für den Veranlagungszeitraum 2003 eine unechte, verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 23.10.2019 ausgesetzt und dem BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden. - Az. BVerfG: 2 BvL 2/20 - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.06.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 3981/16 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 12 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2019
Erledigungs-Az: XI R 43/18
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: I R 22/18 -- Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an das BVerfG (Beschluss vom 23.10.2019) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 02 13