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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 17/06
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, BGB § 133, BGB § 157, AO 1977 § 174 Abs. 5 Satz 1
Schlagwörter Dauernde Last, Leibrente, Vermögensübergabe, Versorgung, Bindung, Einspruch
Rechtsfrage: 1. Im Zusammenhang mit der Übertragung von KG-Anteilen (vorweggenommene Erbfolge) vereinbarte Zahlungen des Sohnes (Kläger) an seine Mutter (Beigeladene und Revisionsklägerin) als voll abziehbare - abänderbare - dauernde Last oder nur mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigende - gleich bleibende - Leibrente. Fehlerhafte rechtliche Beurteilung der Erb- und Übergabeverträge? - 2. Muss der zum Einspruchsverfahren der Beigeladenen hinzugezogene Kläger die rechtliche Einordnung der Zahlungen als Leibrente gemäß § 174 Abs. 5 Satz 1 AO 1977 gegen sich gelten lassen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Sonstige Person
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 10.12.2004
Vorinstanz/AZ: V 299/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 20 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2009
Erledigungs-Az: X R 17/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 06 06