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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 47/14 (BFH)
§§: InvStG § 7 Abs. 7, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, InvStG § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Veräußerung, Investmentfonds, Anrechnung, Kapitalertragsteuer, Feststellungslast
Rechtsfrage: Kann eine Anrechnung/Erstattung von bei der Veräußerung ausländischer Investmentfondsanteile nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG a.F. einbehaltener Kapitalertragsteuer in den Fällen eines Inhaberwechsels (Depotwechsel, unentgeltlicher Erwerb) auch insoweit erfolgen, als diese auf ausschüttungsgleiche Erträge für einen Zeitraum entfällt, in dem der Veräußerer noch nicht Eigentümer der Anteile war und trägt in diesem Fall der Veräußerer die Feststellungslast für die steuerliche Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge beim Vorbesitzer (§ 7 Abs. 7 InvStG a.F. i.V.m. § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 EStG)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.09.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 87/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 226
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 01 64
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision