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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 29/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2, EStG § 3 c Abs. 1 |
Schlagwörter | Entfernungspauschale, Einsatzwechseltätigkeit, Regelmäßige Arbeitsstätte, Wegstrecke, Sammelbeförderung |
Rechtsfrage: | Kann ein Bauhandwerker die Entfernungspauschale bei Einsatzwechseltätigkeit und unentgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber vom Betriebssitz zum jeweiligen Einsatzort nur für die tägliche Wegstrecke von seiner Wohnung zum Betriebssitz (Treffpunkt: regelmäßige Arbeitsstätte?) oder auch für die weitere Wegstrecke zur Einsatzstelle in Anspruch nehmen, weil auch diese Strecke als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu werten ist? Ist nach dem so genannten Nettoprinzip für einen Werbungskostenabzug das Entstehen von Aufwendungen erforderlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 528/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.05.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 29/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 48 15 |