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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 80/03 |
§§: | EStG § 50 Abs. 7, EStG § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, DBA CHE Art. 17 Abs. 2 |
Schlagwörter | Schweiz, Steuerabzug, Künstler, Erlass, Ermessen |
Rechtsfrage: | Erlass eines Steuerabzugsbetrags nach § 50 Abs. 7 EStG: Ist das Finanzamt gemäß § 50 Abs. 7 EStG verpflichtet, den Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG für eine Schweizer Künstlergruppe (Kulturvereinigung?) zu erlassen, weil öffentliche Mittel 1/3 der Kosten des Auftritts deckten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 31.07.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 7372/01 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.05.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 80/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 03 95 |