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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 19/12 (BFH)
§§: UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 10, AO § 71, AO § 191
Schlagwörter Haftung, Geschäftsführer, Forderung, Vorsteuerabzug, Entgelt
Rechtsfrage: 1. Kann die Vereinbarung jährlicher Lizenzgebühren als Vereinbarung einer Teilleistung zu beurteilen sein und der Vorsteuerabzug daher auch ohne Zahlung in Anspruch genommen werden, wenn bei Vereinbarung einer Mindestlizenzgebühr ungeachtet der konkreten Verwendung der Lizenz eine Leistung des Lizenzgebers vorliegt? - 2. Wurde der ehemalige Geschäftsführer einer GmbH zu Recht für nicht realisierbare Forderungen der GmbH nach den §§ 71, 191 AO in Haftung genommen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.07.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 1355/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2013
Erledigungs-Az: V R 19/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 20 54