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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 177/99 |
| §§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2 |
| Schlagwörter | Massagekosten, Bildschirmarbeitsplatz, Geldwerter Vorteil, Arbeitslohn |
| Rechtsfrage: | Gesundheitsfürsorgemaßnahmen des Arbeitgebers als Arbeitslohn oder erfolgt die Übernahme der Kosten für regelmäßige Massagen der Bildschirmarbeitnehmer zur Vermeidung von typischen Berufskrankheiten und damit von Krankheitstagen ausschließlich aus eigenbetrieblichem Interesse? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 18.10.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 229/99 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 121 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 60 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.05.2001 |
| Erledigungs-Az: | VI R 177/99 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 12 11 |