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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 50/96 |
§§: | AO 1977 § 206, AO 1977 § 205, GrESWG (BY) Art. 4 Abs. 1, GrESWG (BY) Art. 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verbindliche Zusage, Treu und Glauben, Grunderwerbsteuer, Nacherhebung |
Rechtsfrage: | Bindung des Finanzamts an eine schriftlich erteilte Auskunft. Ist das Finanzamt - nach einer Anfrage des Steuerpflichtigen, ob für die Grunderwerbsteuerbefreiung des erworbenen Grundstücks eine Mindestgröße bzw. -fläche des zu errichtenden Gebäudes vorgeschrieben ist - an die vom zuständigen Sachbearbeiter erteilten Auskunft über die Höchstwohnfläche des Gebäudes (jedoch ohne Hinweis über die mindest zu bebauende Fläche) gebunden und nach Treu und Glauben gehindert, Grunderwerbsteuer gemäß Art. 4 Abs. 1 GrESWG (BY) nachzuerheben? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1278/92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 50/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 26 |