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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-388/06 (EuGH)
§§: Richtlinie 2003/96/EG
Schlagwörter Besteuerung, EG, EU, Frankreich, Energieerzeugnis, Strom
Rechtsfrage: Hat die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Frankreich
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 261 S. 18
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.03.2007
Erledigungs-Az: Rs C-388/06