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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 22/15 (BFH)
§§: EStG § 35, SolZG § 3, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Steuerermäßigung, Gewerbliche Einkünfte, Solidaritätszuschlag, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Verstößt die Regelung des § 3 SolZG in ihrem Zusammenspiel mit § 35 EStG (Beschränkung der Steuerermäßigung auf gewerbliche Einkünfte) in der ab 2008 geltenden Fassung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und steht den Klägern deshalb eine vom Gesetz nicht vorgesehene Entlastung beim Solidaritätszuschlag zu? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.06.2014
Vorinstanz/AZ: 12 K 1045/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2018
Erledigungs-Az: II R 63/15
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an II. Senat - neues Aktenzeichen: II R 63/15 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 20 50