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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 21/15 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 4 Satz 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Ansparrücklage, Auflösung, Änderung, Treu und Glauben, Amtsermittlungspflicht, Pflichtverletzung, Steuererklärung
Rechtsfrage: Steht bei einer unterlassenen Auflösung einer Ansparrücklage (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) der Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, weil der Verstoß des FA gegen die Amtsermittlungspflicht höher wiegt, als die Pflichtverletzung des Klägers, eine richtige und vollständige Steuererklärung abzugeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.05.2015
Vorinstanz/AZ: 10 K 10167/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1451
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.08.2016
Erledigungs-Az: X R 21/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 47