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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 55/12 (BFH) |
§§: | InvStG § 3 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verlustverrechnung, Termingeschäft, Zinsen, Gleichbehandlungsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Können (Alt-)Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des KAGG entstanden sind, mit den unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen InvStG erzielten Zinsen, inländischen Mieterträgen und sonstigen Erträgen verrechnet werden, weil es sich insoweit um Beträge "gleicher Art" i.S. des § 3 Abs. 4 Satz 1 InvStG handelt? Verstößt die Vorschrift des § 3 Abs. 4 InvStG gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1902/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 08 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 55/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 05 76 |