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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 18/19 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 67, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Leistungsempfänger, Prüfung, Vorsteuerabzug, Insolvenzverwalter
Rechtsfrage: 1. Wer ist Leistungsempfänger einer durch den Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfung und damit einhergehend, wem steht der Vorsteuerabzug aus den Leistungen des Kassenprüfers bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung zu? - 2. Kann der Kläger als Insolvenzverwalter Umsatzsteuern, die ihm für seine Tätigkeiten im Rahmen der vom Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfungen in Rechnung gestellt worden sind, als Vorsteuern geltend machen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.07.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 1959/15 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 17 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.04.2022
Erledigungs-Az: V R 18/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 13 96