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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 67/13 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 3, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausland, Frankreich, EG, EU
Rechtsfrage: Steht dem Kläger in Deutschland für seine in Frankreich bei der Mutter lebende Tochter Kindergeld zu, da in Frankreich Familienleistungen erst ab dem zweiten Kind gewährt werden? - Das Verfahren VI R 35/13 war durch Beschluss vom 11.9.2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.05.2013
Vorinstanz/AZ: 16 K 4052/12 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2016
Erledigungs-Az: III R 67/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 44