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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 4/97 |
| §§: | InvZulG § 1 Abs. 1 Satz 2, InvZulG § 6 Abs. 1, InvZulG § 7 Abs. 1, BGB § 133, BGB § 157 |
| Schlagwörter | Antragstellung, Antrag, Atypische stille Beteiligung, Innengesellschaft, Auslegung |
| Rechtsfrage: | Antragsberechtigung bei Innengesellschaft (atypisch stille Gesellschaft von Freiberuflern)? Muß die Innengesellschaft im Investitionszulageantrag als Anspruchsberechtigte genau bezeichnet werden? Sind spätere Erläuterungen möglich, bzw. genügt die Antragstellung beim Betriebsstättenfinanzamt? Liegt überhaupt eine auslegungsbedürftige Willenserklärung vor? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 08.10.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 205/95 I |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 03.02.2000 |
| Erledigungs-Az: | III R 4/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 56 98 |