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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 16/15 (BFH)
§§: InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2, InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 55 Abs. 4, UStG § 16 Abs. 2, AO § 218 Abs. 2
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Anfechtung
Rechtsfrage: Sind die zwischen der Bestellung zum "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Vorsteuerbeträge durch Saldierung (§ 16 Abs. 2 UStG) erloschen? Ist § 55 Abs. 4 InsO verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.05.2015
Vorinstanz/AZ: 9 K 76/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 20 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2017
Erledigungs-Az: VII R 16/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet