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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 16/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 |
| Schlagwörter | Lebensversicherung, Verwendung, Darlehen, Altdarlehen, Umschuldung |
| Rechtsfrage: | Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung: Ist eine partielle Steuerschädlichkeit im Falle der Besicherung mehrerer Darlehen, von denen nur eines steuerschädlich verwendet wird, durch eine Lebensversicherung möglich? Ist im Falle einer Umschuldung, bei der die neue Darlehensvaluta die einzelnen Darlehensvaluten der umgeschuldeten Darlehen (mehrere Altverträge) übersteigt, von einer partiellen Steuerschädlichkeit aufgrund einer Aufteilungsmöglichkeit anhand der Darlehensvaluten auszugehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 04.12.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 2080/05 F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 16 91 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.05.2012 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 16/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 32 53 |