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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 1/05 |
§§: | ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, ErbStG § 16, BGB § 2303 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Pflichtteil, Entstehung, Freibetrag |
Rechtsfrage: | Wann ist ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht - Entstehung der Erbschaftsteuer: Ist erbschaftsteuerrechtlich ein Pflichtteilsanspruch bereits dann geltend gemacht, wenn dies in einem Schreiben dem Erben angekündigt wird und der Erbe Auskunft über den Nachlass erteilen soll oder ist für die wirksame Geltendmachung eine Bezifferung des Anspruchs erforderlich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1425/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.07.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 1/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 35 32 |