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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 11/09 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Rückstellung, Versicherungsvertreter, Kundenstamm, Pflege |
Rechtsfrage: | Rückstellung bei Versicherungsvertretern wegen künftiger Betreuungsleistung für Bestandskunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 02.12.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4216/07 K |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 454 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.07.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 11/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |