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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 47/09 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb
Schlagwörter Rentenbesteuerung, Leibrente, Erhöhung, Überschussbeteiligung, Ertragsanteil
Rechtsfrage: Besteuerung der Erhöhung einer Leibrente durch Überschussbeteiligung: Sind die einer Überschussbeteiligung dienenden Erhöhungsbeträge nicht Erträge des Rentenrechts, wenn erst eine Mitgliederversammlung über die Verwendung eines Überschusses beschließen muss, obwohl eine Erhöhung der Rentenzahlungen durch eine Überschussbeteiligung von vornherein im Rentenrecht vorgesehen ist. Unterliegt die Überschussbeteiligung als eigenständiges Rentenrecht mit einem gesonderten Ertragsanteil der Besteuerung (gegen R 22.4 Abs. 1 Satz 2 EStR 2008)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.09.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 124/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 35 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2012
Erledigungs-Az: X R 47/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 45