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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 46/07 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, EStG § 52 Abs. 61 a Satz 2, AuslG § 30 |
Schlagwörter | Kindergeld, Aufenthalt, Ausländer, Verfassung |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch einer nur geduldeten marokkanischen Staatsbürgerin mit Aufenthaltsbefugnis nach § 30 AuslG (ab März 2005 Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG aus humanitären Gründen)? - Verfassungsrechtlich unzulässige Erstreckung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG? - Divergenz zu III R 93/03, BFH/NV 2007 S. 1234 und III R 54/05, BFH/NV 2007 S. 1298. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3563/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 62 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |