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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 3062/15 (BVerfG)
§§: AO § 85, AO § 88, AO § 90, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 118, FGO § 119, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Beweiswürdigung, Beweismittel, Mitwirkung, Beweiserhebung, Verwertbarkeit, Bindung, Ermittlung
Rechtsfrage: Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren nach bereits eingeleitetem Strafverfahren - Beweiskraft eines unangefochtenen Protokolls über die mündliche Verhandlung - Unbegründete Besetzungsrüge bei fehlerhafter Aufnahme des Namens einer Richterin in das FG-Urteil - Tatbestandswirkung und Rechtmäßigkeitsprüfung hinsichtlich einer Durchsuchungsanordnung - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 15.04.2015
Vorinstanz/AZ: VIII R 1/13 (NV)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 02 95
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 10.03.2016
Erledigungs-Az: 1 BvR 3062/15
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen