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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 51/96
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12, BewG § 16, WEG § 31
Schlagwörter Mittelbare Grundstücksschenkung, Geld, Erwerb, Dauerwohnrecht, Fremder Grund und Boden
Rechtsfrage: Sind für Geldzuwendungen der Eltern an ihren Sohn die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung anzuwenden, wenn damit Um- und Ausbaumaßnahmen am Wohngebäude der Schwiegermutter des Sohnes (Kläger) gegen Einräumung eines ihm zustehenden lebenslangen Wohnrechts (§ 31 WEG) finanziert werden? Sofern keine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegt, erfolgt dann der steuerrechtliche Ansatz der Geldzuwendung zum Nominalwert oder mit dem auf den Steuerwert des Wohnrechts (§ 16 BewG) begrenzten Betrag? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.08.1995
Vorinstanz/AZ: 4 K 253/90 Erb
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.1998
Erledigungs-Az: II R 51/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 06