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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 99/98
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 6 Abs. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Einmann-GmbH, Gründergesellschaft, Vorgesellschaft
Rechtsfrage: Unterliegt der Übergang des Eigentums an Grundstücken auf den Gründer nach gescheiterter Gründung einer Einmann-GmbH der Grunderwerbsteuer oder kommt, für den Fall, daß die Vorgesellschaft als "Personengesellschaft" anzusehen ist, die Steuervergünstigung des § 6 GrEStG in Betracht?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.07.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 3833/94
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.1999
Erledigungs-Az: II B 99/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: II R 43/99 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 17.10.2001 - II R 43/99