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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 42/06
§§: EStG § 32 c, EStG § 10 d, EStG § 2 Abs. 3
Schlagwörter Tarifbegrenzung, Verlustabzug, Gewerbebetrieb
Rechtsfrage: Berücksichtigung eines Verlustrücktrags bei der Berechnung des Entlastungsbetrags nach § 32 c EStG: Wie ist der Entlastungsbetrag gemäß § 32 c EStG im Veranlagungszeitraum 2000 zu ermitteln, wenn im Gesamtbetrag der Einkünfte gewerbliche Einkünfte enthalten sind und aus dem Veranlagungszeitraum 2001 ein Verlustrücktrag gemäß § 10 d EStG in Abzug gebracht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.08.2006
Vorinstanz/AZ: 8 K 4784/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 180
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 85
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision