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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 60/03 |
§§: | UStG 1993 § 14, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Rechnungsaussteller, Unternehmer, Scheinrechnung, Scheinfirma |
Rechtsfrage: | Ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn sich die Funktion der Rechnungsaussteller auf sog. "Servicedienste" beschränke, nämlich Dritte (Schwarzarbeiter, Kolonnen), die gegen "Provision" ermöglichen, Verträge abzuschließen, Rechnungen zu erstellen und Gelder zu vereinnahmen, da es in diesem Fall an der Identität zwischen Rechnungsaussteller und dem tatsächlich leistenden Unternehmer fehle? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 8879/97 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 13 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 60/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 03 43 |