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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 24/13 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Baumängel, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Prozesses wegen mangelhafter Bauleistungen am Eigenheim angefallene Gutachter- und Rechtsanwaltskosten für das Beweissicherungsverfahren als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.11.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 319/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 16
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VI R 24/13 ist durch Beschluss vom 6.5.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 24/13 wurde mit Beschluss vom 21.9.2015 wieder aufgenommen. -- Zurücknahme der Klage